Wer bekommt sie?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich für alle konzipiert, die von der Kürzung bei der gesetzlichen Altersversorgung betroffen sind. Anspruch auf Förderung haben im Wesentlichen:
- alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Zeit-/Berufssoldatinnen und -soldaten,
- Personen in der Berufsausbildung,
- Mütter und Väter in der Erziehungszeit,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- geringfügig Beschäftigte, die auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, -hilfe, Krankengeld),
- Behinderte in anerkannten Werkstätten und
- Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig einen anerkannt Pflegebedürftigen betreuen.
Zulagenberechtigt sind darüber hinaus auch diejenigen, die selbst keinen Anspruch haben, aber mit einer Person verheiratet sind, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.