Wichtige Fragen zur Beamtenversorgung
Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlung
Zur Versorgung gehört auch die jährliche Sonderzahlung, besser bekannt als Weihnachtsgeld. Wie bei den aktiven Beschäftigten auch ist die Sonderzahlung allerdings längst kein 13. Monatseinkommen mehr. Die Sonderzahlung ist seit 1993 eingefroren und nimmt seit dieser Zeit nicht mehr an den jährlichen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen teil. Sie wird zusammen mit den Versorgungsbezügen des Monats Dezember gezahlt.
Seit dem In-Kraft-Treten des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpg) 2003/2004 im Juli 2003 haben Bund und Länder die Möglichkeit, die Höhe der Sonderzahlungen selbständig zu regeln. Diese so genannte Öffnungsklausel führte jedoch noch nicht zu Veränderungen bei den Sonderzahlungen. Vielmehr bedarf es hierfür eigener Gesetzgebungsverfahren in Bund und Ländern. Mit Absenkungen ist zu rechnen.
Den aktuellen Stand der Regelungen in Bund und Ländern bieten wir Ihnen unter
www.beamten-informationen.de/versorgung.